Rechtlicher aufklärender Hinweis
Unsere Arbeit ersetzt keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung. Sie dient dazu, Ihr Energiefeld zu harmonisieren und Ihre Selbstheilungskräfte zu aktivieren. Da wir keine Ärzt*innen oder Heilpraktiker*innen sind, erstellen wir keine Diagnosen. Selbstverständlich geben wir auch keine Heilversprechen. Eine bereits bestehende ärztliche Behandlung sollte nicht abgebrochen werden.
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 02.03.2004 (AZ: 1 BvR 784/03) im Sinne der Heilerinnen und Heiler.
http://www.bverfg.de/e/rk20040302_1bvr078403.html
Wir sind verpflichtet, unseren Klienten schriftlich darauf hinweisen, dass unsere Arbeit die Tätigkeit eines Arztes oder Heilpraktikers auf keinen Fall ersetzt. Dieser Hinweis ist entweder dem Klienten als Merkblatt vor der Behandlung zu übergeben oder muss auf einem deutlich sichtbaren Aushang im Behandlungsraum klar erkennbar sein.
Mehr ist dabei nicht zu beachten.
Wir unterscheiden uns grundsätzlich von dem Erscheinungsbild eines Arztes oder Heilpraktikers.
Das Heilpraktiker Gesetz findet aus diesem Grund hier keine Anwendung. Gleiches gilt für Tätigkeiten / Heilweisen, die von religiöser Natur sind. Der Grund hierfür ist, dass vom Heilem keine Diagnosen gestellt werden.
Erlaubt ist eine gezielte Krankheitsbehandlung, wenn die Diagnose vom Arzt oder Heilpraktiker stammt. Der Arzt oder Heilpraktiker darf also Klienten zum Heiler schicken. Der Heiler muss dabei nicht in der Arztpraxis oder HP-Praxis tätig werden. Er kann zu Hause arbeiten. Für den Arzt oder Heilpraktiker ist das auch kein Problem, da er dabei keine medizinische Verantwortung, sondern seelsorgerische Verantwortung überträgt.
Der Heiler zeichnet dafür verantwortlich, dass der Klient ihn nicht für einen Arzt / Heilpraktiker hält und geistiges Heilen nicht mit ärztlicher Heilkunde / Medizin verwechselt wird. Aus diesem Grund verlangt das Bundesverfassungsgericht vom Heiler entsprechende aufklärende Hinweise.